Fachanwalt für Erbrecht in Chemnitz
Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier ist Fachanwalt für Erbrecht und ausschließlich im Erbrecht tätig.
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Spezialisierung im Erbrecht
Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier ist auf die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate spezialisiert. Er macht Ihren Pflichtteilsanspruch geltend oder hilft Ihnen, sich gegen Pflichtteilsansprüche zu verteidigen. Er unterstützt Sie bei der Verwaltung innerhalb einer Erbengemeinschaft und hilft Ihnen bei der Auflösung der Erbengemeinschaft. Er gestaltet Ihr Testament (z.B. Behindertentestament, Bedürftigentestament) oder Ihre lebzeitige Vermögensübertragung (vorweggenommene Erbfolge).Unmittelbar nach dem Erbfall klärt Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier mit Ihnen, ob Sie die Erbschaft ausschlagen oder annehmen sollten. Ist der Nachlass überschuldet und eine Erbausschlagung nicht mehr möglich, hilft er Ihnen dabei, Ihre Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Steht Ihnen ein Testamentsvollstrecker oder ein Nachlasspfleger im Weg, prüft er, ob sich daran etwas ändern lässt.
Regelmäßig bearbeitet er Fälle für Mandanten, die über den Erblasser und den Nachlass keine oder nur sehr wenige Kenntnisse haben. Für diese Mandanten macht er die entsprechenden Auskunftsansprüche geltend und holt bei verschiedenen Stellen Auskünfte ein.
Er bekommt weiterhin immer wieder Mandate angetragen, an denen sich vorher ein anderer Rechtsanwalt versucht hat. Diese Mandate sind leider oft viel schwieriger zu bearbeiten, als wenn die Mandanten sofort einen Fachanwalt für Erbrecht aufgesucht hätten. Auch in diesen Fällen hilft er Ihnen, soweit das noch möglich ist.
Gelegentlich wird Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier gebeten, eine zweite Meinung zu einem Fall abzugeben, der von einem Kollegen bearbeitet wird.
Testamentsvollstrecker
Als Testamentsvollstrecker ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier der verlängerte Arm des Erblassers nach dem Tod. Es gibt Testamentsgestaltungen, in denen ein Testamentsvollstrecker zwingend ist - etwa das Behindertentestament. In anderen Fällen ist ein Testamentsvollstrecker häufig nützlich. Vorteilhaft ist es, wenn die Einzelheiten zur Testamentsvollstreckung bereits zu Lebzeiten abgesprochen und vereinbart werden.VorsorgeAnwalt
Rechtsanwalt Thomas Papenmeier wird für Sie als VorsorgeAnwalt tätig. Ein VorsorgeAnwalt gestaltet Vorsorgeregelungen (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Vorsorgevertrag) und kann von Ihnen als Vorsorgebevollmächtigter eingesetzt werden. Lesen Sie mehr: Was ist ein Vorsorgeanwalt?
Schiedsrichter in Erbstreitigkeiten
Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier wird als Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten tätig. Dies setzt voraus, dass er an dem Fall zu keiner Zeit als Rechtsanwalt beteiligt war. Zu empfehlen ist die Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten. Die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten (DSE) ist eine private Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Sie ist vom Gesetz vorgesehen und liefert vollwertige Entscheidungen. Das Schiedsverfahren ist nichtöffentlich. Die Offenlegung von Familiengeheimnissen und der damit verbundene Ansehensverlust werden vermieden.1 Im Vergleich zu einem Zivilprozess über mehrere Instanzen ist das Schiedsverfahren kostengünstiger.2 In der Regel ist das Schiedsverfahren schneller als ein konventioneller Prozess.3 Das Schiedsverfahren hat eine besondere Vergleichseignung.4 Der wichtigste Vorteil liegt darin, dass die Parteien Schiedsrichter auswählen können, die als Experten auf ihrem Gebiet gelten oder das besondere Vertrauen der Parteien genießen.5 Lesen Sie hier mehr zum Thema Schiedsgericht in Erbstreitigkeiten.Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserer Kanzlei auf oder informieren Sie sich über eine Erstberatung.








